Basistarif Private Krankenversicherungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Basistarif Private Krankenversicherung anzubieten. Ziel dieser gesetzlichen Regelung ist es, auch dem Personenkreis den Abschluss einer Krankenversicherung zu ermöglichen, der nicht in die GKV zurückkehren kann und von privaten Anbietern in den normalen Tarifen abgelehnt wird. Daraus ergeben sich drei wesentliche Eigenschaften des Basistarifs: Private Krankenversicherungen müssen jeden Antragsteller in diesem Tarif aufnehmen. Die Versicherungsprämie darf nicht höher sein als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungen des Basistarifs entsprechen dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für wen ist der Basistarif Private Krankenversicherung geeignet?
Wenn Alternativen bestehen ist es nur selten ratsam, freiwillig den Basistarif Private Krankenversicherung zu wählen. Jede Private Krankenversicherung bietet Tarife mit deutlich besserem Preis-Leistungsverhältnis an. Auch für gesetzlich Versicherte besteht kein Anlass, in den Basistarif Private Krankenversicherung zu wechseln, da hier automatisch immer der Höchstbeitrag der GKV erhoben wird. Auch Kunden mit deutlich niedrigerem Einkommen müssen also den Beitrag entrichten, den ein gesetzlich Versicherter mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zu zahlen hat. Wirklich sinnvoll ist der Basistarif allerdings, wenn Private Krankenversicherungen die Aufnahme in andere Tarife aufgrund besonderer gesundheitlicher Risiken verweigern und keine Aufnahme in die GKV möglich ist. Darüber hinaus fungiert der Basistarif Private Krankenversicherung als Auffanglösung für privat versicherte Patienten, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten und ihre Beiträge nicht mehr aufbringen können. Ihnen wird meist ein Wechsel in diesen Tarif angeboten.
Wer kann dem Wechsel in den Basistarif Private Krankenversicherung zustimmen?
Eine wirkliche Wahl haben nur Versicherte, die bereits privat versichert sind und aufgrund von Beitragsrückständen zum Wechsel in den Basistarif Private Krankenversicherung aufgefordert werden. Sofern die Betroffenen Sozialleistungen wie Hartz IV beziehen, gilt für sie ein ermäßigter Beitragssatz von 50 % im Basistarif. Dieser ist gemäß einem kürzlich ergangenen Urteil des Bundessozialgerichts vom Träger der Sozialleistung voll zu übernehmen. Wer finanziell in der Lage ist, die Differenz dieses Betrags zu seinem aktuellen Beitrag aus eigener Tasche zu finanzieren, sollte sich den Wechsel in den Basistarif genau überlegen. Wenn später wieder eine Arbeit aufgenommen wird, ist anstelle des ermäßigten Beitragssatzes der volle Beitrag zu entrichten. Ein Wechsel zurück in den bisherigen Tarif wird wie ein neuer Vertragsabschluss gehandhabt, ist also allenfalls zu deutlich schlechteren Konditionen möglich.

Mai 4th, 2011
Basistarif
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